Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig,
- beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
- Ihr
Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist
festgelegt
die nun geplante Maßnahme ist
medizinisch notwendig
Zuletzt geändert: Mittwoch, 17. Februar 2021, 11:01