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Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung ohne zeitliche Einschränkungen gültig, insofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Das heißt, sie tritt mit Ihrer Unterschrift in Kraft und ist, insofern Sie nicht widerrufen oder sie vernichten, bis zu Ihrem Tode rechtskräftig.

Sie können jederzeit Änderungen vornehmen, solange Sie geistig und körperlich dazu in der Lage sind. Das schließt auch einen Widerruf ein.
Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern, ist sogar sehr ratsam, da sich Wünsche im Laufe Ihres Lebens ändern können.
Außerdem können Sie innerhalb der Patientenverfügung Ihren Willen auf bestimmte Zeiträume festlegen, also festlegen, dass eine Maßnahme nur in dieser einen entsprechenden Situation umgesetzt werden soll.

Mit einer gut gepflegten Patientenverfügung verhindern Sie, dass bei der Anwendung des Dokuments Zweifel entstehen. Um Fehlinterpretationen auszuschließen, sollten Sie darum Ihre Patientenverfügung alle 24 Monate prüfen und mit Ihrer Unterschrift erneuern.

Zuletzt geändert: Mittwoch, 18. August 2021, 10:31