Die Glühbirne


Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig,
  • beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
  • Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt

die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig

Last modified: Wednesday, 17 February 2021, 11:01 AM