Kostenloses Stock Foto zu ältere frau, augen geschlossen, brille, falten

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen.

Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können.

Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Zuletzt geändert: Mittwoch, 18. August 2021, 10:27