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Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen.

Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können.

Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Last modified: Wednesday, 18 August 2021, 10:27 AM