Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen.
Auch persönliche Wünsche können formuliert werden - etwa, was Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen.
Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen.
Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthaltes: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.
Last modified: Wednesday, 18 August 2021, 10:28 AM