Für die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung müssen nur wenige Kriterien erfüllt sein. Diese sind im Paragrafen 1901a (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. Für eine rechtsgültige Patientenverfügung sind somit folgende Punkte zu beachten:
- Sie müssen volljährig sein
- Sie müssen einwilligungsfähig sein
- Sie muss schriftlich abgegeben werden
- Sie muss Ihre Unterschrift tragen
Somit ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar und das Zuziehen eines Arztes gültig.
Wie wirksam Ihre Verfügung im Sinne Ihres Willens ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Es könnte also, trotz rechtlicher Gültigkeit, ein gewisser Auslegungsspielraum bestehen.
Zuletzt geändert: Mittwoch, 18. August 2021, 10:31