Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat ein Recht auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen.

Vorsorgeuntersuchungen konzentrieren sich auf Krankheiten, die gut zu behandeln sind, wenn sie früh erkannt werden.

Hierzu zählen die häufigsten Todesursachen, nämlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Tumore.
Krankheits- und Krebsfrüherkennung gehören bereits seit den siebziger Jahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).


Zuletzt geändert: Donnerstag, 25. Februar 2021, 15:33