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Die Gebührenerhebung ist in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigten Vorsorgeregister-Gebührensatzung geregelt. Registrierungsgebühren fallen für die Registrierung einer Vorsorgeurkunde und für die Registrierung von Änderungen bzw. einem Widerruf an; die Löschung einer Registrierung ist hingegen gebührenfrei. Die Registrierungsgebühr richtet sich danach,

  • ob die Registrierung online oder per Post beantragt wird,
  • ob die Abrechnung per Überweisung oder durch Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt und
  • nach der Zahl der benannten Vertrauenspersonen.

Zahlungsweise / Registrierung

Online-Registrierung

Registrierung per Post

Lastschrift

13,00 €

16,00 €

Überweisung

15,50 €

18,50 €

Je zusätzliche Vertrauensperson

2,50 €

3,00 €

Die Registrierungsgebühr

  • fällt nur einmal zum Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr),
  • deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeverfügung (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und
  • umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte.

Wenn Sie Ihre Vorsorgeurkunde beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, sollte dieser Sie auf die Möglichkeit der Registrierung hinweisen.
Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen nur die niedrigeren Eintragungskosten weiter.

    Zuletzt geändert: Mittwoch, 18. August 2021, 10:30