Schutzimpfungen sind Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Darüber hinaus können Krankenkassen die Kosten für bestimmte Reiseimpfungen übernehmen.
Regelimpfungen | Auffrischimpfungen | Indikationsimpfungen |
Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, die jedes Kind erhalten sollte: Hepatitis B,Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ B (Hib.)-Infektion, Pertussis (Keuchhusten), Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (Windpocken), Humane Papillomaviren für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren |
Auffrischimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt), die bei Erwachsenen aufgefrischt oder bei fehlender Grundimpfung nachgeholt werden sollen:Diphtherie (alle 10 Jahre empfohlen), Tetanus |
Indikationsimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt) bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen: Influenza (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre), Pneumokokken-Infektion (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre), Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME), Haemophilus influenza Typ B (Hib.)-Infektion, Infektion-Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Infektion, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Varizellen, Röteln, Pertussis (Keuchhusten) |